Diverse Anbieter für Firmengründungen bieten Offshore-Gesellschaften in Andorra an. Hierzu möchten wir ausdrücklich klarstellen, dass es in Andorra keine Offshore- und Briefkastengesellschaften gibt. Andorranische Gesellschaften sind ordentlich registerlich eingetragene
Unternehmen. Die Gründung ist ein juristischer Arbeitsvorgang und kann bis zu 6 Monate dauern. Wir haben auch keine “Vorratsgesellschaften” da Kapitalgesellschaften in Andorra zweckgebunden sind.
Die gesetzlichen Bestimmungen für ausländische Investoren verlangen mindestens zwei Drittel nationale Beteiligung an einer in Andorra eingetragenen Gesellschaft.
Die einfachste und gebräuchlichste Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine "Societat Limitada", bekannt als "S.L.", ähnlich einer deutschen GmbH. Als Stammkapital benötigt man 3’005,- EURO, das nach der Gründung aufgebraucht werden kann. Eine "S.L." zahlt derzeit eine jährliche Steuer von *734,90 EURO. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugen die S.L.
Eine erweiterte Form ist die "Societat Anònima", ähnlich der deutschen AG. Das Stammkapital beträgt 30’050,60 EURO. Für eine "S.A." benötigt man mind. drei Aktionäre und die jährliche Steuer beträgt *807,50 EURO.
* Dieser Betrag reduziert sich, wenn die Gesellschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und im Industrie- und Handelsregister eingetragen ist.
Hinzu kommen jeweils die Kosten für einen Gestor oder Rechtsanwalt der die erforderlichen Papiere abfasst, Notar und Handelsregistereintragung, sowie eine Gewerbesteuer an die Gemeinde, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat, die nach Geschäftszweck, Grösse der Betriebsstätte und Anzahl der Angestellten, berechnet wird.
Die Genehmigung für die Gründung einer Gesellschaft beinhaltet nicht das Recht, ohne die erforderliche Erlaubnis des Oficina d'Immigració, in Andorra zu arbeiten.