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Bankwesen-Geldverkehr






Banken und andere Finanzinstitute werden reguliert vom andorranischen nationalen Finanzinstitut (INAF = Institut Nacional Andorrà de Finances). Die (derzeit 5) andorranischen Banken sind alle Mitglied von der Bankenvereinigung (ABA = Agrupació de Bancs Andorrans), welche als Aufsichtsbehörde gemäss Gesetz von 1993 fungiert. Die Banken arbeiten nach sehr konservativen Richtlinien und haben eine hohe Solvenzrate. Die vorrangige attraktive Charakteristik für ausländische Kapitalanleger, abgesehen von den nicht vorhandenen Steuern, ist das Bankgeheimnis. Es wird gesagt, Nummernkonten für "Top-Kunden" kennt nur "der Kunde, der Banker und Gott". Andere Konten werden ebenfalls durch das Gesetz optimal geschützt.

Im Juni 2004 wurde Andorra, wie auch immer, dazu verpflichtet die EU-Quellensteuer-Richtlinie zu akzeptieren, und seit Juli 2005 wird die Quellensteuer von 15% auf Zinsen für Bewohner von EU-Mitglieder-Staaten erhoben. 75% davon werden dem jeweiligen EU-Staat zurückgeführt. Andorranische Staatsbürger und Residenten in Andorra müssen die EU-Zinssteuer nicht bezahlen.

In Antwort auf die internationale Angelegenheit über Geldwäsche hat Andorra 1995 das Gesetz "Llei de protecció del secret bancari i de prevenció del blanqueig de diner o valors productes del crim" erlassen. Dieses Gesetz verlangt von Finanzinstituten jede verdächtige Geldbewegung an das INAF zu melden. Im August 2001 wurde die Abteilung zur Verhütung von Geldwäsche "Unitat de Prevenció de Blanqueig" - UPB gegründet.

Der EURO ist auch hier als offizielle Währung eingeführt. Andorra hat keine eigenen Euro-Münzen geprägt, sondern die Münzen von Spanien bekommen. Aktuell: Andorranische Euro erneut auf dem Verhandlungstisch... Kreditkarten wie Visa und Mastercard (ausser American Express) werden in  Andorra häufig akzeptiert.

Devisenbestimmungen gibt es in Andorra nicht. Es gibt keine Restriktionen bezüglich des  Geldverkehrs, Ein- und Ausfuhr von Geld erfolgen völlig frei. In der EU gelten jedoch Einschränkungen im grenzüberschreitenden Bargeldverkehr: derzeit sind es von oder nach ausserhalb der EU 7'600 Euro, innerhalb der EU noch 15'000 Euro. (siehe EU-Verordnung vom 25.11.2005, sowie Bestimmungen im Reiseverkehr).

Ab 15. Juni 2007 gilt ein Freibetrag innerhalb der EU von nur 10'000 Euro.
Bereits Summen ab 10'000 Euro und mehr sind unaufgefordert anzumelden. Anmeldepflichtig sind Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel wie Wertpapiere, Schecks, Wechsel sowie Edelmetalle und -steine.

Andorra verfügt über ein zuverlässiges, im internationalen Geldverkehr versiertes  Bankwesen. Die fünf Banken in dem Ministaat vermitteln Kontakte mit den Finanzzentren in aller Welt. Bankkonten können in jeder beliebigen Währung eröffnet werden.

Man unterscheidet zwischen:
* GIROKONTEN * SPARKONTEN * DEPOTGELDKONTEN * NUMMERNKONTEN *

Man beginne zweckmässigerweise mit einem Girokonto in EURO. Sie können dann auch Beträge in anderen Währungen einbezahlen oder abheben, automatisch eröffnet die Bank  Unterkonten ohne umzuwechseln. Bares Geld unterhält man zweckmässigerweise am besten in  Form von Girokonten und Depotgeldern.

Das Bankgeheimnis ist gesetzlich festgeschrieben, Auskünfte nach aussen werden keine erteilt.  Da weder ein Rechtshilfe- noch Amtshilfe- noch Auslieferungsabkommen zwischen Andorra und der BRD besteht, sind die Grundlagen für das Bankgeheimnis noch besser als in anderen  Niedrigsteuerländern. Auf Nummernkonten kann deswegen getrost verzichtet werden, obschon es auch diese gibt.


Crèdit Andorrà
Andbanc
Banc Internacional i Banca Mora (BI-BM)
Banca Privada d'Andorra
BancSabadell Andorra



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