Andorra unterhält mit keinem Land Rechtshilfe-, Amtshilfe- oder Steuerabkommen. So hat Andorra mit Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Dies ist auch nicht erforderlich, weil es keine Steuern zu verteilen gibt, da im Land selbst ja keine erhoben werden. Ohne Doppelbesteuerungsabkommen gilt aber das Welteinkommensprinzip. Deshalb sollte vor einer Wohnsitznahme in Andorra der deutsche Steuerberater konsultiert werden.
Es gibt keinerlei direkte Steuern. Weder Einkommen- noch Körperschaftsteuer, weder Vermögen- noch Erbschaftsteuer. Deswegen gibt es auch gar kein Finanzamt in Andorra.
Der Staat finanziert sich durch ein allgemeines System indirekter Besteuerung (IMI) auf die Produktion, die Ausarbeitung und den Import aller Produkte (materielle Güter), dessen Sätze zwischen 1% und 12% liegen. Das bringt bei der grossen Touristenzahl die ins Land kommt auch viel mehr ein, als die in Andorra lebende Bevölkerung überhaupt an Steuern aufbringen könnte.
ISI, IPI, IAC heissen die neuen indirekten Steuern, die jedes registrierte Unternehmen und Freiberufler seit 01. Januar 2006 erheben müssen. Mehr >>>
Andere von der Regierung erhobene Steuern betreffen:
- Stromverbrauch und Telefongebühren
- Fahrzeughaltung
- Eintragung eines Warenzeichens
Ausserdem sind Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, zur Zahlung einer Pauschalsteuer verpflichtet:
- bei der Eintragung ins Handelsgesellschaftsregister und jedes weitere Kalenderjahr bezahlen Aktiengesellschaften (S.A.) 807,50 Euro und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) 734,90 Euro.
- dieser Betrag reduziert sich wenn die Gesellschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und im Industrie- und Handelsregister eingetragen ist.
Das Gerichtssteuergesetz vom 20.12.1995 sieht ein Besteuerungssystem mit Stempelmarken für Gerichtsverhandlungen vor. Der Wert richtet sich nach dem Streitwert des Falles vor dem zuständigen Gericht.
Also ein echtes Steueroasenland für solche, die dort wohnen, also Andorraner und ausländische Residenten. Die lokalen Verwaltungen - Comuns - einer jeden Gemeinde sind durch den Generalrat befugt, eine allgemeine Besteuerung vorzunehmen sowie zusätzliche Steuern einzuführen, zu verwalten und durchzusetzen.
Selbst wenn die Abgaberegeln in den verschiedenen Gemeinden uneinheitlich sind, können die wichtigsten abgabepflichtigen Tätigkeiten aufgeführt werden:
- Abgaben auf Dienstleistungen: des öffentlichen Gesundheitswesens, der Strassenbeleuchtung und des Trinkwassers, städtische Abgaben u.s.w.
- Abgaben auf Zulassung und Genehmigung von Bauarbeiten, auf Änderungen von Handelsnamen, Registrierung von Adressen, Aufstellen von Schildern usw.
- Abgaben auf Handels- und Industrietätigkeiten, Mieten, Eigentum oder auf Erwerb von Immobilien, Vermögensübertragung...